Bis zu 40 Euro monatlich können Arbeitnehmer:innen und Auszubildende zusätzlich von ihrem Chef als Vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt bekommen. Ganz ‚nebenbei‘ lässt sich so ein kleines Finanzpolster aufbauen. So funktioniert’s: Je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber für einen vermögenswirksamen Sparvertrag unterschiedliche Zulagen kassieren. Als Vertrag akzeptiert werden Sparverträge, Fondssparverträge und Bausparverträge. Gezahlt wird sechs Jahre, ein weiteres Jahr ruht der Vertrag. Nach sieben Jahren können Arbeitnehmer:innen dann frei entscheiden, wie sie über ihr Geld verfügen wollen.
Die Arbeitgeberzulage beträgt normalerweise zwischen 7 und 40 Euro, die Sparrate wird zusammen mit dem Gehalt direkt vom Arbeitgeber auf den VL-Vertrag überwiesen. Kleines Rechenexempel: Allein der Arbeitgeberanteil von 40 Euro summiert sich nach sechs Jahren auf immerhin 2880 Euro zuzüglich Zinsen und Zulagen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen gibt es darüber hinaus Zulagen vom Staat, wobei die Förderung an Einkommensgrenzen gebunden ist. So gibt es beispielsweise 43 Euro pro Jahr für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag. Bis zu 80 Euro pro Jahr bekommen Sparer, die ihre VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan investieren.