Die junge Kundin, Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, ist 19 Jahre alt und hat von Ihrem Arbeitgeber erfahren, dass er Vermögenswirksame Leistungen bezahlt. Die Jugendberaterin in der Geschäftsstelle empfiehlt: Für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen eignen sich für sie zwei Möglichkeiten, entweder einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag. Da die Kundin eine Anlage ohne Schwankungen bevorzugt, entscheidet sie sich für den Bausparvertrag. Dieser Vertrag eignete sich generell für Anleger, die später eine Finanzierung von einem Haus oder einer Wohnung planen und dafür das niedrig verzinste Bauspardarlehen, aber mit feststehenden Konditionen, in Anspruch nehmen wollen.
Beide Varianten -Fondssparplan und Bausparvertrag- werden mit Zulage bzw. Prämie vom Staat gefördert.
Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen | Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen | Wohnungsbauprämie beim Bausparen |
20 % auf die eingezahlten VL | 9 % auf die eingezahlten VL | 10 % auf eigene eingezahlten Beiträge |
Gefördert werden max. 400€ bei Ledigen | Gefördert werden max. 470€ bei Ledigen | Gefördert werden max. 700€ bei Ledigen |
Somit beträgt die max. staatliche Zulage 80€ | Somit beträgt die max. staatliche Zulage 43€ | Somit beträgt die max. staatliche Zulage 70€ |
Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen: 20.000 € (Ledige) |
Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen: 17.900 € (Ledige) |
Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen: 35.000 € (Ledige) |
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Tipp:
Vermögenswirksame Leistungen können auch rückwirkend eingezahlt werden: Maximal für die Monate bis zum Beginn des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, können Sparer die Monatsbeiträge selber aufbringen und die staatliche Förderung kassieren. Darüber hinaus können Arbeitnehmer auch Vermögenswirksame Leistungen beantragen, wenn sie schon eine Weile im Unternehmen tätig sind. Der betriebliche Anspruch verfällt nicht.