Beraten und verkauft? (2)

Beraten und verkauft? (2)

Immer häufiger tarnen sich windige Vermittler als Berater:innen der Sparkasse und täuschen ahnungslose Bürger. Skeptisch werden sollten Geldanleger vor allem bei dubiosen Kontaktanbahnungen und ungewöhnlich privaten Fragen. Die Berater:innen der Sparkasse Dachau helfen und informieren gern.

Das gewissenhafte Abfragen der eigenen Bedürfnisse und Ziele sowie der eigenen Risikobereitschaft, Kenntnisse und Erfahrungen gehört zum Standardrepertoire einer anlegergerechten Beratung. Doch manchmal läuft es auch anders: Trickbetrüger ergaunern mit perfiden Methoden hohe Summen als vermeintliche Finanzberater:innen. Über 14 Millionen Euro betrug der Schaden laut dem bayerischen Innenministerium allein in Bayern während der Pandemie 2020/2021. Tendenz steigend.

Als ehemalige Sparkassen-Mitarbeitende getarnte Finanzvermittler entlocken Kunden am Telefon vertrauliche Kontoinformationen – oder aber stehen plötzlich persönlich vor der Tür. „Logischerweise gehören solche Methoden nicht zum Betreuungsangebot öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute. Auch die Verbraucherschutzvereine warnen aktuell vor unseriösen Täuschungsmanövern“, unterstreicht Michael Haunschild, Abteilungsleiter Recht der Sparkasse Dachau, „Im Gegensatz zur Berufsgruppe der Sparkassen-Anlageberatende ist die Berufsbezeichnungen der freien ‚Finanz- oder Vermögens-Berater‘ gesetzlich nicht geschützt. Die meisten Vermittler arbeiten ausschließlich auf Provisionsbasis. Im Mittelpunkt stehen daher oft der Verkauf eines konkreten Produktes und manchmal auch nur der übereilte Abschluss eines Vertrags.“

Skeptisch werden sollten Geldanleger daher vor allem nach dubiosen Kontaktanbahnungen, die in der Regel ausschließlich das Ziel haben, schnell zu verkaufen, hohe Provisionen zu kassieren oder gar Anlagebeträge zu veruntreuen. „Misstrauisch werden sollten Anleger dann, wenn beispielsweise der erste Kontakt, wie so oft, ohne vorherige Ankündigung über das Telefon oder an der Haustür erfolgt. Auch unaufgeforderte Angebote per E-Mail werden immer beliebter“, ergänzt der Jurist, „Obwohl die Kontaktaufnahme ohne vorherige Zustimmung gesetzlich untersagt ist, lassen sich unseriöse Finanzvermittler davon nicht abschrecken. Der Grund ist, dass eine Missachtung des Verbots leider kaum verfolgt wird.“

  • Tipp:

    Die Zulassung der Finanzvermittler lässt sich bei der Bundesfinanzaufsicht oder der örtlich zuständigen IHK überprüfen. Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wenn nach Vertragsabschluss Zweifel an der Entscheidung aufkommen. Schöpft der Anleger Verdacht, sollte er schnellstmöglich aktiv werden und einen Anwalt aufsuchen.

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