Vorsicht Speed-Dating!
- Spontane Anrufe von Fremden, die einen Termin für eine Anlageberatung anbieten wollen, sind wettbewerbsrechtlich nicht erlaubt. Übliche Lockbegriffe sind "Altersvorsorge optimieren", "Steuern sparen" oder "risikolos".
- Angebliche Empfehlungen aus dem Arbeits- oder Bekanntenkreis sollen eine persönliche Ebene und Vertrauen schaffen.
- Prospekt im ersten Termin verlangen und relevante Fakten markieren lassen.
- Niemals am gleichen Tag unterschreiben. Seriöse Berater:innen geben den Kunden genug Zeit, die Unterlagen zu einer Geldanlage genau zu studieren und ggf. eine zweite Meinung einzuholen, z.B. bei einer Verbraucherzentrale oder einem/einer Steuerberater:in.
Vorsicht Sprüche-Klopfer!
- Hohe Renditen ohne Risiko? Generell gilt: Je höher die Rendite, desto höher ist üblicherweise auch das Risiko.
- Gute Wertentwicklungen in der Vergangenheit lassen sich nicht in die Zukunft transportieren und können nur ein Randaspekt sein.
- Geheimtipps gibt es nicht: Der Markt für Geldanlagen ist nahezu transparent.
- Konkrete Versprechen zu Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Angebote sind wertlos, wenn sie nur mündlich erfolgen. Alle wichtigen Fakten immer schriftlich bestätigen und aushändigen lassen.
- Vorsicht bei zu positiven Zukunftsaussichten: Konservative Geldanlagen für die Altersversorgung erfordern eine ebenso konservative Langfristprognose. Selbst wenn Verwandte oder Bekannte die versprochene Rendite erhalten haben, spricht das nicht zwingend für die Seriosität des Angebotes: Häufig werden den Anlegern anfangs die versprochenen hohen Zinsen gezahlt, um über eine Art Schneeballsystem neue Kunden zu gewinnen.
- Bei Aufforderung zur Kündigung bereits vorhandener Anlagen sofort Gegenrechnung verlangen und misstrauisch werden.
- Kosten für Vertrieb, Prospekterstellung, Verwaltung und die Vermittlung exakt auflisten lassen.
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Tipp:
Die Zulassung der Finanzvermittler lässt sich bei der Bundesfinanzaufsicht oder der örtlich zuständigen IHK überprüfen. Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wenn nach Vertragsabschluss Zweifel an der Entscheidung aufkommen. Schöpft der Anleger Verdacht, sollte er schnellstmöglich aktiv werden und einen Anwalt aufsuchen.