Steuer-Bonbon für Unternehmer

Steuer-Bonbon für Unternehmer

Unternehmern, Unternehmerinnen und Selbständigen winkt hohe steuerliche Entlastung bei ihrer Altersvorsorge. Der Steuerbonus für rund 2,3 Millionen Rürup-Verträge ist um über 1.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Vorsorgesparer können fast 24.000 Euro beim Finanzamt geltend machen – so viel wie bei keiner anderen Form der Altersvorsorge. Die wichtigsten Fragen zur Basisrente beantwortet Christian Wild von der Versicherungsabteilung der Sparkasse Dachau.

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, umso größer fällt die Steuererstattung in der Ansparphase aus und umso lohnender ist der Vertrag. Nicht pflichtversicherte Selbstständige haben mit einem Rürup-Vertrag eine attraktive Option auf eine steuerlich geförderte Altersvorsorge, die auch zum Aufstocken der gesetzlichen Rente genutzt werden kann. Die Basisrente bietet auch für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, rentennahe Jahrgänge sowie Rentner überzeugende Vorteile.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge. Diese Form der Vorsorge wurde mit dem Alterseinkünfte-Gesetz 2005 eingeführt und geht auf den Wirtschaftswissenschaftler, Politikberater und Namensgeber Bert Rürup zurück. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die auf einem Umlageverfahren basiert, ist ein Rürup-Vertrag kapitalgedeckt. Die spätere Rente ergibt sich also aus den eigenen Einzahlungen und der Entwicklung des Geldes im Vertrag. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente wird das Guthaben erst im Ruhestand als lebenslange Rente ausgezahlt. Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind gesetzlich geschützt und dürfen deshalb nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Vorsicht: Ohne den Hinterbliebenenschutz lässt sich der Vertrag nicht übertragen oder vererben.

Warum ist das Thema für Selbständige so wichtig?

Vor allem Selbstständige ohne oder mit geringer gesetzlicher Rente müssen sich damit beschäftigen, da es für sie die einzige Alternative mit gesetzlicher Förderung der Altersvorsorge ist. Nur so kann die Altersarmut nachhaltig verhindert werden.

Wie läuft das mit dem Steuervorteil?

Die Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen und die Auszahlungen sind im Alter zu versteuern, allerdings mit dem dann ermäßigten Steuersatz. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig. Es lassen sich Beiträge in Höhe von 25.786,60 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Anlagen sind sinnvoll?

Ein Rürup-Vertrag ist ein privater Vorsorgevertrag mit einem Versicherer, meist eine Rentenversicherung. Der Vertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit der Staat ihn als förderfähigen Vertrag anerkennt (Zertifizierung). Am weitesten verbreitet sind klassische oder fondsgebundene Rentenpolicen. Einige Anbieter haben auch Fondssparpläne im Programm. Hier empfehlen wir als flexibles Rürup-Angebot die Deka-BasisRente als innovative Form der fondsbasierten privaten Altersvorsorge. Das Wachstumspotenzial einer optimierten Vermögensstruktur ermöglicht einen ausgewogenen Mix aus Stabilität und attraktiven Renditechancen.

  • Tipp:

    Die steuerliche Förderung ermöglicht vor allem Gutverdienern, mit der Rürup-Rente eine attraktive Rendite zu erzielen. Wer zudem im Alter vor allem von Zinserträgen lebt, die lediglich mit der Abgeltungssteuer pauschal abgegolten werden, der wird auch die dann geringe individuelle Steuerbelastung verkraften können. Attraktiv ist die Rürup-Rente auch im Zusammenspiel mit einer Altersvorsorge in Form einer selbstgenutzten Immobilie. Das mietfreie Wohnen ist ebenfalls steuerfrei, sodass die Rente aus dem Rürup-Modell ebenfalls kaum steuerlich belastet sein dürfte.

  • Tipp:

    Die steuerliche Förderung ermöglicht vor allem Gutverdienern, mit der Rürup-Rente eine attraktive Rendite zu erzielen. Wer zudem im Alter vor allem von Zinserträgen lebt, die lediglich mit der Abgeltungssteuer pauschal abgegolten werden, der wird auch die dann geringe individuelle Steuerbelastung verkraften können. Attraktiv ist die Rürup-Rente auch im Zusammenspiel mit einer Altersvorsorge in Form einer selbstgenutzten Immobilie. Das mietfreie Wohnen ist ebenfalls steuerfrei, sodass die Rente aus dem Rürup-Modell ebenfalls kaum steuerlich belastet sein dürfte.

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